Gemeinderat

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern unterscheidet zwei kommunalverfassungsrechtliche Organe: Den Gemeinderat und den Ersten Bürgermeister.

Dem Hausener Gemeinderat gehören 14 ehrenamtliche Räte sowie der hauptamtliche Erste Bürgermeister als Vorsitzender an. Beide Organe werden für die Dauer von 6 Jahren von den Gemeindebürgern gewählt.

Der Gemeinderat tagt in der Regel jeden zweiten Mittwoch im Monat im Pfarrheim in Herrnwahlthann. Sitzungstermin und Tagesordnung werden 3 Tage vor der jeweiligen Sitzung auf der Homepage der Gemeinde (https://gemeinde-hausen.de/bekanntmachungen) öffentlich bekanntgemacht.
Zusätzlich erfolgt Bekanntmachung durch Aushänge an den Amtstafeln der Gemeinde Hausen (in den Ortsteilen Hausen, Herrnwahlthann und Großmuß) sowie durch Hinweise in der Tagespresse. Der öffentliche Teil der Sitzungen ist frei zugänglich; es ist keine Reservierung oder ähnliches erforderlich.

Sämtliche Informationen über die Gremien und Fraktionen der Verwaltungsgemeinschaft, sowie über Sitzungsergebnisse und -termine finden Sie im Bürger- und Ratsinformationssystem: