Gemeinderat

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern unterscheidet zwei kommunalverfassungsrechtliche Organe: Den Gemeinderat und den Ersten Bürgermeister.

Dem Hausener Gemeinderat gehören 14 ehrenamtliche Räte sowie der Ehrenamtliche Erste Bürgermeister als Vorsitzender an. Beide Organe werden für die Dauer von 6 Jahren von den Gemeindebürgern gewählt.

Der Gemeinderat tagt in der Regel jeden zweiten Mittwoch im Monat im Pfarrheim in Herrnwahlthann. Sitzungstermin und Tagesordnung werden 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung an den Amtstafeln der Gemeinde Hausen (Standorte: Ortsteile Hausen, Herrnwahlthann und Großmuß) öffentlich ausgehängt sowie in der Tagespresse bekanntgegeben. Der öffentliche Teil der Sitzungen ist frei zugänglich; es ist keine Reservierung oder ähnliches erforderlich.

Sämtliche Informationen über die Gremien und Fraktionen der Verwaltungsgemeinschaft, sowie über Sitzungsergebnisse und -termine finden Sie im Bürger- und Ratsinformationssystem: