Die vom Bayerischen Landtag beschlossene Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) schafft ab dem 1. Januar 2027 für die Finanzierung der Kindertagesstätten grundlegend neue Rahmenbedingungen, die nicht nur Auswirkungen für die Kommunen, sondern auch für die Eltern haben. Das betrifft insbesondere die Kindergartengebühren.
Hier wird der bisherige staatliche 100-Euro-Beitragszuschuss, der direkt die Elternbeiträge gemindert hat, in dieser Form abgeschafft. Aus diesem Grund ist eine Anpassung der Kindergartengebühren ab 1. Januar 2027 notwendig.

Die Kindertagesstättengebührensatzung ab 1. Januar 2027 finden Sie unter https://gemeinde-hausen.de/satzungen-verordnungen .