Das staatliche Bauamt Landshut informiert:
Die Baumaßnahme befindet sich im Zuge der St 2144 zwischen Abensberg und Langquaid im Landkreis Kelheim. Die Baumaßnahme beginnt ab dem Einmündungsbereich St 2144 / St 2230 bei Bachl und endet bei dem Einmündungsbereich St 2144 / St 2143 bei Langquaid.
Die Gesamtlänge der Sanierungsstrecke beträgt rund 6,5 km. Die Gesamtbauzeit ist ab Montag 29.07.2024 bis vsl. Freitag 25.10.2024.
Die Straßenbauarbeiten werden unter Vollsperrung der St 2144 durchgeführt. Im gesamten Sanierungsbereich wird der schadhafte Fahrbahnbelag erneuert, um dauerhafte Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Zudem erfolgt im Zuge der St 2144 bei Naffenhofen ein Vollausbau; die Fahrbahn der St 2144 ist im Bereich bei Naffenhofen aufgrund von Setzungen und dementsprechend durch Risse in der Fahrbahn stark beeinträchtigt.
Aus diesem Grund sind u.a. umfangreiche Arbeiten für die Herstellung von Entwässerungsanlangen sowie für die Erneuerung der ungebundenen und gebundenen Schichten einschließlich der zum Teil abgehenden Böschungsschulter erforderlich.
Einen Überblick über die bevorstehende Baumaßnahme und der Umleitungsstrecke können Sie sich mit der beiliegenden Pressekarte verschaffen.
Der Verkehr wird während der gesamten Bauzeit weiträumig über die St 2230 – Rohr i.NB – Alzhausen und weiter über die St 2143 – Adlhausen – Langquaid zurück auf die St 2144 – in Gegenrichtung analog – umgeleitet.
WICHTIG: Erst nach Rückbau der Vollsperrung auf der St 2143 (Instandsetzung bei Langquaid) erfolgt die Einrichtung der Vollsperrung auf der St 2144.
Die Baumaßnahmen „St 2143; Instandsetzung bei Langquaid“ und „St 2144; Instandsetzung bei Naffenhofen“ werden nacheinander abgearbeitet. D.h. erst wenn die Arbeiten auf der St 2143 durchgeführt und abgeschlossen sind, darf mit dem Umbau der Verkehrssicherung für die anschließend zu bearbeitende Baumaßnahme „St 2144; Instandsetzung bei Naffenhofen“ begonnen werden.

L2144_Pressekarte
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Aktuelle Informationen des staatlichen Bauamt Landshut vom 30.08.2024 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über die in der nächsten und übernächsten Woche anstehenden Arbeiten für den Einbau von jeweils Asphaltbinder und Asphaltdecke informieren.
Die zukünftigen Asphaltierungen erfolgen jeweils im Bereich auf der gesamten Sanierungsstrecke auf eine Länge von ca. 6,5 km unter Vollsperrung – auch für den Anliegerverkehr.

Allgemeines zur Einbaurichtung des Asphalts
Alle Arbeiten für die Asphaltierung – einschließlich des Ansprühens mit Haftklebers vor dem Asphalteinbau – starten sowohl für den Asphaltbinder als auch für die Asphaltdecke immer am Bauende bei St2144_260_5,628 bei Langquaid.
D.h. der Einbauzug – einschließlich Ansprühen mit Haftkleber – arbeitet sich in den laut Anlage dargestellten Teilabschnitten 1 bis 4 für Asphaltbinder und Teilabschnitten 1 bis 3 für Asphaltdecke jeweils ab Langquaid in Richtung Abensberg bzw. in Richtung Westen vor.

Einbau von Asphaltbinder
Für den Einbau von Asphaltbinder ist die gesamte Sanierungsstrecke in einer Gesamtlänge von ca. 6,5 km in etwa 4 gleich lange Teilabschnitte unterteilt.
Der Einbau von Asphaltbinder findet nach derzeitigem Stand insgesamt von Dienstag 03.09.2024 bis Freitag 06.09.2024 statt. Der Start der Arbeiten erfolgt im Teilabschnitt 1 von insgesamt 4 Teilabschnitte. Jeder Teilabschnitt bedeutet einen Arbeitstag!
Bitte beachten Sie, dass für jeden Teilabschnitt in einem Vorlauf von einem Tag der Haftkleber aufgebracht wird.
Einen Überblick über die Einteilung der Sanierungsstrecke in die 4 einzelnen Teilabschnitte und die zeitliche Vorgabe jeweils für das Ansprühen des Haftklebers und das Einbauen von Asphaltbinder im jeweiligen Teilabschnitt entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anlage „L2144_Unterlage_10_1_UELP_Bindereinbau.pdf“).

Einbau von Asphaltdecke
Für den Einbau von Asphaltdecke ist die gesamte Sanierungsstrecke in einer Gesamtlänge von ca. 6,5 km in etwa 3 gleich lange Teilabschnitte unterteilt.
Der Einbau von Asphaltdecke findet nach derzeitigem Stand insgesamt von Montag 10.09.2024 bis Mittwoch 11.09.2024 statt. Der Start der Arbeiten erfolgt im Teilabschnitt 1 von insgesamt 3 Teilabschnitte. Jeder Teilabschnitt bedeutet einen Arbeitstag!
Bitte beachten Sie, dass für den Teilabschnitt 1 entgegen den anderen Teilabschnitten 2 und 3 das Ansprühen des Haftklebers in einem längeren Vorlauf und damit bereits am Freitag 06.09.2024 erfolgt. Nur für die Einbautage jeweils am Dienstag 10.09. (= Teilabschnitt 2) und Mittwoch 11.09.2024 (= Teilabschnitt 3) wird das Ansprühen des Haftklebers in einem eintägigen Vorlauf erfolgen.
Einen Überblick über die Einteilung der Sanierungsstrecke in die 3 einzelnen Teilabschnitte und die zeitliche Vorgabe jeweils für das Ansprühen des Haftklebers und das Einbauen von Asphaltdecken im jeweiligen Teilabschnitt entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anlage „L2144_Unterlage_10_2_UELP_Deckeneinbau.pdf“.

Auftragen des Haftklebers
Wie bereits oben beschrieben erfolgt als vorbereitende Arbeiten zu den eigentlichen Asphaltierungsarbeiten (= Teilabschnitte 1 bis 4 für Asphaltbinder und Teilabschnitte 1 bis 3 für Asphaltdecke) zuerst das Auftragen des Schichtenverbundes mit Haftkleber.
Bitte beachten Sie weiter: um Verschmutzungen an PKW, Schuhwerk oder Pflasterflächen zu vermeiden, darf die Fahrbahn in dem jeweiligen Teilabschnitt nicht benutzt werden.

Weitere Informationen zu dem Vollsperrungstermin
Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang zu Vollsperrungstermine für Anlieger vorsorglich folgendes mitteilen: leider kommen Änderungen im Bauablauf aufgrund unvorhersehbarer Umstände – trotz noch so akkurat durchgeführter Vorbereitungen – immer wieder vor und wirken sich auf die Bauzeit aus. Wir alle sind bestrebt die Baumaßnahme so schnell wie möglich abzuwickeln.
Ich möchte mich insbesondere an die Blaulichtorganisationen und Anlieger richten und mich für Ihr Verständnis bedanken. Wir informieren Sie natürlich bei eventuell auftretenden Terminverschiebungen aufgrund von Unwägbarkeiten wie z.B. Geräte- oder Maschinenausfall, schlechtes Wetter etc.

L2144_Unterlage_10_1_UELP_Bindereinbau-Stand 30.08.2024

L2144_Unterlage_10_2_UELP_Deckeneinbau-Stand 30.08.2024