Die Verwaltungsgemeinschaft Langquaid benötigt für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wieder freiwillige Mitglieder für Wahl- und Briefwahlvorstände. Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine entsprechende Aufwandsentschädigung. Unterstützen Sie uns auch dabei und nehmen so aktiv am demokratischen Prozess teil.

Voraussetzung ist, dass man wahlberechtigt ist, das heißt:

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
  • möglichst Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt innerhalb der VGem Langquaid.

Um zusätzliche Informationen zu erhalten oder direkt Kontakt für eine Bewerbung aufzunehmen, können Sie sich gerne an wahlamt@langquaid.de wenden.