Bürgerservice online

Eine Vielzahl von Behördengängen (VG) können auch online erfolgen. Nachfolgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

Einen direkten Link in die Verwaltungsgemeinschaft mit allen Sachgebieten finden Sie auch hier: Rathaus

 

Passabfrage

Bearbeitungsstand Ihrer Dokumente abfragen


Meldebescheinigung, einfach

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei einer einfachen Meldebescheinigung nur der aktuelle Wohnsitz angegeben werden kann.
Falls Sie eine Bescheinigung mit früheren Anschriften benötigen oder auch das jeweilige Ein- und Auszugsdatum (z. B. als Nachweis einer bestimmten Wohndauer) ersichtlich sein soll, benötigen Sie zwingend eine erweiterte Meldebescheinigung.

Beantragen Sie hier online eine einfache Meldebescheinigung.


Meldebescheinigung, erweitert

Aufenthaltsbescheinigung/Erweiterte Meldebescheinigung beantragen


Wasserzähler-online

Meldung zur Online-Wasserzählung (nur im Dezember bis zum ca. Jahresende möglich)


Übermittlungssperre

Persönliche Daten an bestimmte Zielgruppen widersprechen


Auskunftssperre

Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen sperren


Führungszeugnis

Grundsätzlich können Sie ein Führungszeugnis bei uns persönlich oder über unseren Onlineservice beantragen.
Für die Beantragung fallen Gebühren i. H. v. 13,00 € an. Die Zustellung kann ca. 2 bis 3 Wochen dauern und erfolgt durch das Bundesamt für Justiz in Bonn. Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Führungszeugnisse unterscheiden sich in folgende Arten:
– einfaches Führungszeugnis für private Zwecke
– einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart: O)
– erweitertes Führungszeugnis


einfaches Führungszeugnis für private Zwecke
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr persönlich, unter Vorlage von Reisepass oder Personalausweis, bei uns im Bürgerbüro oder über unser Online-Portal (zum Formular) beantragen können.
Ihnen wird das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn direkt an Ihre Privatadresse geschickt.


einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart: O)
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so kann es der Behörde unmittelbar übersendet werden.
Dies ist nur unter Angabe der anfordernden Stelle möglich. Somit ist eine Online-Beantragung keine Option und muss persönlich bei uns in der Meldebehörde beantragt werden.


erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes amtliches Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für
– die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
– eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Zur Beantragung müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von der anfordernden Stelle die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. Online-Beantragung über unser Service-Portal ist somit nicht möglich.


Gibt es eine Alternative?
Ja, und zwar über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de)
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse online beantragen.

Hierzu benötigen Sie:
– Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
– Ihre 6-stellige PIN.
– Ein geeignetes Smartphone (Smartphone mit NFC-Funktion und installierter AusweisApp) oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
– eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp.
– Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.


Dokumentenverlust

Verlust von Dokumenten (z.B.Pass, Ausweis) anmelden


Gewerbemeldungen

Sie können online Gewerbeanzeigen zum Beginn, zur Änderung oder zur Schließung eines Gewerbes erfassen.


Gewerbezentralregister

Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft beantragen


Inforegister

Einfache Auskunft aus dem Melderegister


Umzug

Melden Sie Ihren Umzug online an.

Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass trotz Online-Voranmeldung eine persönliche Vorsprache in der Meldebehörde notwendig ist, um die Meldung abzuschließen. Diesbezüglich müssen auch die Wohnanschrift-Daten Ihres Ausweisdokuments abgeändert werden.

Zuzug

Melden Sie Ihren Zuzug online an.

Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass trotz Online-Voranmeldung eine persönliche Vorsprache in der Meldebehörde notwendig ist, um die Meldung abzuschließen. Diesbezüglich müssen auch die Wohnanschrift-Daten Ihres Ausweisdokuments abgeändert werden.

Anmeldung Nebenwohnung

Anmeldung einer Nebenwohnung


Abmeldung Nebenwohnung

Abmeldung einer Nebenwohnung


Statuswechsel Ihrer Wohnanschrift

Hier können Sie einen Statuswechsel Ihrer Wohnanschriften durchführen.

Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass trotz Online-Voranmeldung eine persönliche Vorsprache in der Meldebehörde notwendig ist, um die Meldung abzuschließen. Diesbezüglich müssen auch die Wohnanschrift-Daten Ihres Ausweisdokuments abgeändert werden.

Wahlschein

Hier können Sie online einen Wahlschein beantragen.


Fundsuche

Fundsachen online abfragen


Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung für die Gemeinde ausstellen; SEPA-Lastschriftmandat


Personenstandsurkunden

Hier können Sie Ihre Personenstandsurkunden beantragen.

zur Info:
Bei Bezahlung mit Kreditkarte kann ein Bank-Bearbeitungszeitraum von bis zu 14 Tagen entstehen.
Eine zügigere Abwicklung kann nur bei Bezahlung per EC-Karte gewährleistet werden.